Bei den Gleichstellungsstellen stehen Aspekte wie erweiterte Kompetenzen, Unabhängigkeit, ausreichende Ressourcen, Zugang für alle Opfer, Konsultation im Zuge der Rechtsetzung und Politikgestaltung, erweiterte Befugnisse in Diskriminierungsfällen, Sensibilisierung sowie der Austausch von Fachwissen im Mittelpunkt.
Laut EU-Kommission bestätigte die öffentliche Konsultation vom März 2022, dass die Mehrheit der Interessenträger zusätzliche EU-Vorschriften zur Festlegung von Standards für Gleichstellungsstellen befürwortet.
Im Mittelpunkt des Vorschlags für eine Verordnung zur Harmonisierung des internationalen Privatrechts zur Elternschaft auf EU-Ebene stehen das Wohl und die Rechte von Kindern. Einer der wichtigsten Aspekte des Vorschlags besteht nach Angaben der EU-Kommission darin, dass die in einem EU-Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden sollte. Der Vorschlag bezieht sich dabei insbesondere auf Aspekte wie der Bestimmung des Gerichtsstands, Bestimmung des anwendbaren Rechts, Vorschriften für die Anerkennung der Elternschaft sowie der Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats.
Die Initiative besteht aus zwei im Wesentlichen identischen Richtlinienvorschlägen. Zwei Vorschläge wurden deshalb vorgelegt, weil sechs der von der Initiative betroffenen Richtlinien auf zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen und damit verschiedenen Annahmeverfahren unterliegen. (MF)