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EU-Kommission will gerechten Übergang zur Klimaneutralität

Im Kontext des „Fit for 55“-Pakets hat die EU-Kommission im Juli 2021 ihre Ambitionen für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität mit dem Vorschlag eines Klima-Sozialfonds verdeutlicht. Dieser soll eingerichtet werden, um den voraussichtlichen Auswirkungen der angestoßenen Maßnahmen im Straßenverkehrs- und Gebäudesektor auf Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer Rechnung zu tragen.
Baum wächst auf Globus mit Regenbogen

Um den ökologischen Wandel fair und inklusiv zu gestalten, hat die Kommission nun weitere Leitlinien vorgelegt. Damit werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese sind unter anderem die Förderung hochwertiger Beschäftigung und die Erleichterung von Beschäftigungsübergängen, die Stärkung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung sowie die optimale Nutzung öffentlicher und privater Mittel.

Der Klima-Sozialfonds soll mit einem Betrag aus dem EU-Haushalt finanziert werden, der einem Viertel der erwarteten Einnahmen aus dem Emissionshandel für Brenn- bzw. Treibstoffe im Gebäudesektor und im Straßenverkehr entspricht. Nach der vorgeschlagenen Änderung des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU sollen den Mitgliedstaaten aus diesem Fonds für den Zeitraum 2025–2032 insgesamt 72,2 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Die Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten ergänzend Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung stellen. Jeder Mitgliedstaat muss festlegen, welche Personengruppen zu welchen Bedingungen aus diesem Fonds welche Unterstützungsleistungen erhalten. (MF)

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_6823

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