Zu den Maßnahmen gehört auch, die Liste von Schadstoffen zu erweitern, die in Gewässern strenger kontrolliert werden müssen. Neu in diese Liste aufgenommen werden sollen eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat sowie deren Abbauprodukte, Antibiotika und einige andere Arzneimittel, der Kunststoffweichmacher Bisphenol A sowie perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in vielen Industrieprodukten, Kosmetika und Bekleidung vorkommen.
Zur Luftreinhaltung schlägt die EU-Kommission vor, den Grenzwert für Feinstaub (PM2,5) in der Luft um mehr als die Hälfte zu senken. Die Belastung soll von 25 auf 10 Mikrogramm PM2,5 pro Kubikmeter reduziert werden.
Darüber hinaus kündigt die Kommission die Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser an. Die Mitgliedstaaten sollen künftig verpflichtet werden, Phosphor aus Klärschlamm zurückzugewinnen, um den Nährstoff als Düngemittel verwenden zu können.
Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen beschränkt sich die EU-Kommission weitgehend darauf, Ziele und Grenzwerte vorzuschlagen. Wie diese Vorgaben erreicht werden, will sie den Mitgliedstaaten überlassen. Die Richtlinienentwürfe bedürfen der Zustimmung des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates. (MF)