Die Leitlinien beschreiben, wie die Mitgliedstaaten auf Basis bisheriger Erfahrungen und aufbauend auf bisherigen EU-Maßnahmen vorgehen können, um Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt einzugliedern und den Zugang zur beruflichen und Erwachsenenbildung zu fördern. Zugleich werden die EU-Länder darin aufgefordert, entsprechende Informationen über vorhandene Unterstützungsangebote bereitzustellen wie Berufsorientierung, Beratung und Schutz vor Diskriminierung. Konkrete Beispiele für EU-finanzierte Projekte sollen den Mitgliedsstaaten als Best Practices für vergleichbare Initiativen dienen. Hierzu zählt etwa das Projekt FAB (Fast-track action boost), das in Österreich, Deutschland, Italien, Spanien und Schweden durchgeführt und aus dem Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) finanziert wurde, um eine schnellere Eingliederung von Geflüchteten und ihren Familien in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die KOM fordert die Mitgliedstaaten außerdem dazu auf, Kompetenzen und Qualifikationen Vertriebener rasch und unbürokratisch zu bewerten und anzuerkennen, auch unabhängig vom Vorliegen entsprechender Nachweise. Über das Portal Europass stellt die KOM für Vertriebene eine Reihe nützlicher Instrumente in ukrainischer Sprache zur Verfügung, etwa um passende Stellenangebote zu finden, Lebensläufe hochzuladen oder digitale Kompetenzen zu testen. Darüber hinaus bietet die KOM mit ESCO eine mehrsprachige europäische Klassifikation für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe, die für den europäischen Arbeitsmarkt relevant sind.
Die Leitlinien sollen außerdem dabei helfen, die verfügbaren EU-Mittel optimal zu nutzen. Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen erhalten die Mitgliedstaaten u.a. aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD).
Als erstes Bundesland in Deutschland hat Rheinland-Pfalz Anfang Juni 2022 die Genehmigung der KOM von zusätzlichen Fördermitteln aus dem ESF erhalten, um die Arbeitsmarktintegration von Vertriebenen aus der Ukraine zu fördern. Damit werden die Mittel des laufenden rheinland-pfälzischen Programms für den ESF um über sechs Millionen Euro aufgestockt. Rund vier Millionen Euro wird das Land dabei für den neuen Förderansatz „Beschäftigungspilot für Geflüchtete aus der Ukraine“ einsetzen. Die Beschäftigungspiloten sollen die Geflüchteten individuell unterstützen, beispielsweise bei der Suche nach einem Sprachkurs, einem Kitaplatz oder bei Behördengängen. Die Leitlinien für die Mitgliedstaaten stehen auf der Website der KOM zum Download zur Verfügung. (VS)