Die EU-Mitgliedstaaten hatten kurz nach Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts Ende Februar 2022 ein vereinfachtes Verfahren in Gang gesetzt. Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aus dem Jahr 2001 kam damit erstmalig zum Einsatz. Damit erhielten Ukrainerinnen und Ukrainer ohne ein langes Asylverfahren das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt, auf Bildung, auf Gesundheitsversorgung und auf Unterkunft.
Die Richtlinie sah zunächst Schutz für ein Jahr vor. Der Schutzstatus wurde bereits bis März 2024 verlängert. Wenn die EU-Mitgliedstaaten zustimmen, läuft die neue Verlängerung bis März 2025. (MF)