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EU-Kommission will Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängern

Die EU-Kommission will den besonderen Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr verlängern. Diesen Vorschlag wird sie in Kürze den EU Mitgliedstaaten unterbreiten. Nach den Bestimmungen der Richtlinie müssen Geflüchtete aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Verlängerung bereits in ihrer Rede zur Lage der EU Mitte September 2023 angekündigt.
Ukrainische Flagge
©Pixabay

Die EU-Mitgliedstaaten hatten kurz nach Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts Ende Februar 2022 ein vereinfachtes Verfahren in Gang gesetzt. Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aus dem Jahr 2001 kam damit erstmalig zum Einsatz. Damit erhielten Ukrainerinnen und Ukrainer ohne ein langes Asylverfahren das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt, auf Bildung, auf Gesundheitsversorgung und auf Unterkunft.

Die Richtlinie sah zunächst Schutz für ein Jahr vor. Der Schutzstatus wurde bereits bis März 2024 verlängert. Wenn die EU-Mitgliedstaaten zustimmen, läuft die neue Verlängerung bis März 2025. (MF)

 

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