| Medien

EU-Leitlinien zur AVMD-Richtlinie

Die Kommission hat am 2. Juli 2020 Leitlinien zur Anwendung der überarbeitenden Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) herausgegeben, die im Jahr 2018 erlassen wurde. Ziel der Richtlinie ist es, den Veränderungen in der europäischen Medienlandschaft nachzukommen, eine gerechte Regulierung aller audiovisuellen Medien in der Union zu garantieren und einen besseren Schutz der Nutzer zur gewährleisten.

Zur Ausweitung der bislang geltenden EU-Standards sollen ab dem 20. September 2020 die überarbeitenden Richtlinien in den Mitgliedstaaten Anwendung finden und in nationales Recht umgesetzt werden. Kern dieser Richtlinie ist es, europäische Werke zur fördern und so zur kulturellen Vielfalt sowie einer größeren Auswahl für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Abrufdiensten beizutragen. Dabei sollen beispielsweise in Video-on-Demand-Katalogen mindestens 30 Prozent der Werke europäischer Herkunft garantiert und besonders hervorgehoben werden.

Weiterhin thematisiert die Richtlinie den besseren Schutz der Nutzer vor illegalen und schädlichen Inhalten auf Video-Sharing-Plattformen sowie in bestimmten sozialen Medien. Die Kommission unternimmt somit Schritte, um aktiv gegen die Anstiftung zu Gewalt, Hass und Terrorismus im Internet vorzugehen. Auch Minderjährige sollen im Rahmen des Jugendschutzes effektiver geschützt werden: So soll die Angemessenheit von Werbung und Produktplatzierungen in Kindersendungen besser sichergestellt werden. (JW)

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_1209

https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/audiovisual-media-services-directive-avmsd

Teilen

Zurück