| Menschenrechte

EU-Lieferkettenrichtlinie verfehlt Mehrheit im Rat

Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie konnte erneut keine ausreichende Unterstützung unter den EU-Mitgliedstaaten finden. Das umstrittene Gesetz, auf das sich die Mitgesetzgeber formal bereits im Dezember 2023 geeinigt hatten, verfehlte bei einer mündlichen Abfrage im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 28. Februar 2024 die notwendige qualifizierte Mehrheit. Die Abstimmung wurde daraufhin erneut vertagt.
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Nachdem die Bundesregierung und auch Italien ihre Enthaltung angekündigt hatten, war die ursprünglich für Anfang Februar 2024 angesetzte Abstimmung im AStV verschoben worden. Die belgische Ratspräsidentschaft nahm die Abstimmung am 28. Februar 2024 erneut von der Tagesordnung, als sich ein ähnliches Ergebnis auch im zweiten Anlauf abzeichnete. Man werde eruieren, ob es noch möglich sei, die von den Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen, so der belgische Vorsitz. Ein neuer Abstimmungstermin steht noch nicht fest.

Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit soll Unternehmen dazu verpflichten, künftig auch bei ihren Lieferanten und deren Geschäftspartnern im Ausland darauf zu achten, elementare Standards wie das Verbot von Kinderarbeit und Ausbeutung einzuhalten und Umweltschäden zu vermeiden. Da die FDP das Vorhaben mit Blick auf den möglichen Mehraufwand für kleine und mittelständische Unternehmen ablehnt, hat die Bundesregierung bei der Abstimmung ihre Enthaltung angekündigt. (VS)

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