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EU-Ministerinnen und -Minister beraten zu Gleichstellungsthemen

Die für Sozial- und Gleichstellungsfragen zuständigen EU-Ministerinnen und Minister kamen am 7. Mai 2024 in Brüssel zusammen, um aktuelle Themen der europäischen Gleichstellungspolitik zu erörtern.
Bild eines Oberkörpers: Hälftig ist ein männlicher und eine weiblicher Brustbereich in einem Hemd bzw. einer Bluse zu sehen.
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Dabei hat der Rat seine Schlussfolgerungen angenommen zum Thema „Stärkung der wirtschaftlichen Stellung und finanzielle Unabhängigkeit der Frau als Weg zu einer substanziellen Gleichstellung der Geschlechter“. Darin fordern die Ministerinnen und Minister intensivere Anstrengungen, um Hindernisse zu beseitigen, die Frauen in der EU von der Erlangung ihrer finanziellen Unabhängigkeit abhalten. Dazu gehört auch die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer ökonomischer Gewalt, mit der Frauen – oftmals durch den Partner oder einen Familienangehörigen – vom Zugang zu finanziellen Ressourcen beziehungsweise der Ausübung einer Beschäftigung abgehalten werden.

Der Rat zog außerdem Bilanz über die bestehenden Probleme bei der Beteiligung von Frauen am öffentlichen Leben und die laufenden Strategien zur Stärkung ihrer Vertretung in Entscheidungsgremien. Die Ministerinnen und Minister waren sich vor allem darin einig, dass der Austausch nationaler Praktiken essenziell ist, um gemeinsame Standards zur Stärkung der Vertretung von Frauen im politischen Bereich zu schaffen. Sie verpflichteten sich einstimmig, gemeinsam an der Umsetzung von Strategien zur Schaffung eines integrativeren Umfelds zu arbeiten.

Auf Antrag der Bundesregierung stimmte der Rat nicht, wie ursprünglich vorgesehen, über die geplante EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ab. Stattdessen führten die Ministerinnen und Minister eine Orientierungsaussprache zu den erreichten Fortschritten und der Frage, wie noch unter belgischer Ratspräsidentschaft eine allgemeine Ausrichtung des Rates festgelegt werden kann. Deutschland und Italien erbaten mehr Zeit für nationale Beratungen; Tschechien sah keine Notwendigkeit für eine Regelung auf EU-Ebene. Die 2008 von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie soll das aktuell gültige Diskriminierungsverbot am Arbeitsplatz auf weitere Bereiche ausweiten – vor allem Bildung, soziale Sicherheit und den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen. Weil die Richtlinie im Rat die nötige Einstimmigkeit bisher nicht erreichen konnte, gilt sie weiterhin als blockiert.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Rates zu entnehmen. Der nächste Rat für Beschäftigungs- und Sozialpolitik wird am 20. Juni 2024 tagen. (VS)

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