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EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Rechtsakt zur Cybersolidarität

Am 20. Dezember 2023 haben sich die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Standpunkt zum europäischen Cyber Solidarity Act verständigt. Ziel des geplanten Rechtsaktes ist, die Solidarität und die Kapazitäten der EU für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und ‑vorfällen zu stärken.
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Kern des Verordnungsentwurfs ist die Einführung eines „Europäischen Cyberschutzschildes“, der sich aus nationalen und grenzüberschreitenden Sicherheitseinsatzzentren zusammensetzen soll. Diese sind verantwortlich für die Erkennung von Cyberbedrohungen und die Reaktion darauf. Daneben ist die Schaffung eines Cybernotfallmechanismus vorgesehen, mit dem die Abläufe optimiert werden sollen. Dazu gehört unter anderem eine verbesserte Prävention durch Tests in hochkritischen Sektoren, eine verstärkte Zusammenarbeit und Unterstützung der Mitgliedstaaten untereinander sowie die Einführung eines Sicherheitsvorfall-Notdienstes aus dem Privatsektor, der im Falle eines Cyberangriffs intervenieren kann. In seiner Positionierung betont der Rat insbesondere den freiwilligen Charakter der Beteiligung der Mitgliedstaaten an den genannten Mechanismen.

Mit dem Verordnungsentwurf sollen vor allem kritische Einrichtungen und wesentliche Dienste, wie etwa Krankenhäuser und öffentliche Versorgungsunternehmen, besser vor Cyberangriffen geschützt werden. Aber auch Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem sichereren digitalen Umfeld.

Der federführende Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments hatte bereits am 7. Dezember 2023 seinen Berichtsentwurf angenommen. Mit der Positionierung des Rates können die Trilog-Verhandlungen beginnen.

Weitere Informationen zum Standpunkt finden sich auf der Website des Rates. (VS)

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