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EU-Mitgliedstaaten legen Verhandlungsposition zur Richtlinie über Europäische Betriebsräte fest

Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich im Rahmen des Treffens der EU-Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten am 20. Juni 2024 in Luxemburg auf ihre Positionierung („allgemeine Ausrichtung“) zu der geplanten Änderung der geltenden Vorschriften für Europäische Betriebsräte (EBR).
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Mit der neuen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass EBR leichter eingerichtet, besser finanziert und geschützt werden. Die derzeitigen Ausnahmen von der Anwendung der Richtlinie sollen nicht mehr gelten. Demnach würden künftig in allen betroffenen Unternehmen dieselben Mindestanforderungen gelten, was die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Gründung von EBR betrifft.

In seiner allgemeinen Ausrichtung stärkt der Rat die Position der Mitgliedstaaten und der Unternehmen im Umgang mit EBR. So solle etwa sichergestellt werden, dass Unternehmen nicht daran gehindert werden, dringende Entscheidungen in Fällen zu treffen, in denen ein EBR seine Stellungnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgegeben hat. Ferner sollte die Verpflichtung, ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in EBR anzustreben, nicht die nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten in Bezug auf die Wahl und Ernennung von Arbeitnehmendenvertretungen berühren.

EBR vertreten europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in großen multinationalen Unternehmen, die in mindestens zwei Ländern der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums tätig sind. Sie sind ein zentrales Instrument für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über geplante Entscheidungen in länderübergreifenden Angelegenheiten.

Das Europäische Parlament hat noch keine Position zu der Richtlinie festgelegt. Sobald diese vorliegt, können die Trilogverhandlungen über einen Kompromisstext beginnen.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Rates zu entnehmen. (VS)

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