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EU-Mitgliedstaaten sollen Regelungen zum Mindesteinkommen überarbeiten

Die Europäische Kommission (KOM) ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Mindesteinkommensregelungen zu modernisieren, um effektiver gegen Armut und soziale Ausgrenzung in Europa vorzugehen. Das geht aus einer am 28. September 2022 vorgelegten Empfehlung der KOM hervor, die nun vom Rat beschlossen werden soll.
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Im „Vorschlag für eine Ratsempfehlung für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion“ zeigt die KOM auf, wie genau die EU-Mitgliedstaaten ihre Regelungen zum Mindesteinkommen wirksamer gestalten können, um Bürgerinnen und Bürger vor Armut zu schützen und zugleich ihre Arbeitsmarktintegration zu fördern. Unter anderem sollen die Mitgliedstaaten Bedürftige künftig aktiv kontaktieren und Informationen zum Mindesteinkommen sowie dessen Beantragung möglichst einfach gestalten. Anträge müssen künftig innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden. Zentral ist, dass die Höhe des Mindesteinkommens künftig nicht mehr unterhalb der Armutsgrenze liegen darf.

Zudem soll nach dem Vorschlag der KOM die Angemessenheit des Betrages jährlich evaluiert und bei steigenden Lebenshaltungskosten entsprechend angepasst werden. Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Klimakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine verschärft sich die Situation gerade für die am stärksten benachteiligten Menschen in der EU. " Vor dem Hintergrund rasant steigender Lebenshaltungskosten und allgemeiner Unsicherheit müssen wir dafür sorgen, dass unsere Sicherheitsnetze ihren Aufgaben gerecht werden“, erklärte EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit in Brüssel. Mehr als einer von fünf Menschen in der EU sei von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. In Deutschland betraf dies im Jahr 2020 mehr als 16 Millionen Menschen.

Darüber hinaus sollen Aktivierungsmaßnahmen ausreichende Anreize für den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt bieten. Besonderen Fokus legt die KOM dabei gerade auf junge Erwachsene: „Wir sollten besonders bemüht sein, junge Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen, auch durch Einkommensunterstützung, damit sie nicht in einen Teufelskreis der Ausgrenzung geraten", so der Kommissar. Die Regelungen sollten Menschen dabei unterstützen, einen Arbeitsplatz zu finden und zu behalten, auch durch Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Stellenvermittlung.

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten verfügen über Vorschriften zur Mindestsicherung. Darin vorgesehen sind etwa staatliche Zuschüsse und gegebenenfalls Sachleistungen für bedürftige Haushalte. Einer Analyse der KOM zufolge ist diese Grundsicherung jedoch nicht immer angemessen. In den allermeisten Mitgliedsländern liege die Hilfe unterhalb der Armutsgrenze, so Kommissar Schmit. Zudem würden 30 Prozent der Anspruchsberechtigten die Sozialleistungen nicht abfragen – entweder, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder weil sie nicht in der Lage seien, sie durchzusetzen. Laut dem Vorschlag der KOM sollten die Mitgliedstaaten bis spätestens Ende 2030 ein angemessenes Niveau der Einkommensunterstützung erreicht haben.

Die Empfehlung der KOM wird nun von den EU-Mitgliedstaaten zur Vorbereitung der Entscheidung im Ministerrat erörtert. Im Anschluss sollen die Mitgliedstaaten ihre Umsetzungsfortschritte alle drei Jahre an die KOM berichten. (VS)

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