Zum anderen können auch solche landwirtschaftlichen Betriebe zusätzliches EU-Geld erhalten, die von ungünstigen Witterungsbedingungen, hohen Produktionskosten und verschiedenen Markt- und Handelsproblemen betroffen sind. Auf Deutschland entfallen knapp 36 Mio. Euro.
Erstens genehmigten die EU-Mitgliedstaaten auf einer Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinsamen Marktorganisation am 26. Juni 2023 die bereits angekündigte Hilfe in Höhe von 100 Mio. Euro für fünf an die Ukraine grenzende Mitgliedstaaten: 9,77 Mio. für Bulgarien, 15,93 Mio. für Ungarn, 39,33 Mio. für Polen, 29,73 Mio. für Rumänien und 5,24 Mio. für die Slowakei. Mit den EU-Geldern sollen die aus dem Ukrainekrieg resultierenden Preisrückgänge bei Agrarprodukten ausgeglichen werden. Wegen der erschwerten Transportbedingungen werden viele landwirtschaftliche Produkte aus der Ukraine nicht mehr weltweit exportiert, sondern eher in die Nachbarstaaten.
Zusätzlich hat die KOM am gleichen Tag vorgeschlagen, den Rest der im Jahr 2023 verfügbaren Mittel aus der Krisenreserve im Agrarbudget - also 330 Mio. Euro - für die anderen 22 Mitgliedstaaten zu mobilisieren. Damit können wirtschaftliche Einbußen infolge von Marktstörungen, hoher Betriebsmittelpreise, rasch sinkender Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie unter Umständen für die durch die jüngsten Klimaereignisse verursachten Schäden, insbesondere auf der iberischen Halbinsel und in Italien, entschädigt werden. Spanien und Italien, die besonders stark von Extremwetter betroffen sind, stehen die größten Zahlungen von 81 und 60 Mio. Euro zu. Frankreich sollen 53 Mio. und Deutschland 35 Mio. Euro zugewiesen werden. Die Mitgliedstaaten können diese EU-Unterstützung um bis zu 200 Prozent mit nationalen Mitteln aufstocken. Dieses Paket muss noch von den Mitgliedstaaten auf einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses genehmigt werden.
Zusätzlich zu dieser direkten finanziellen Unterstützung schlägt die KOM vor, höhere Vorschusszahlungen aus Finanzmitteln für die Gemeinsame Agrarpolitik zuzulassen. Bis zu 70 Prozent ihrer Direktzahlungen und 85 Prozent von Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zusammenhang mit Flächen und Tieren könnten den Landwirtinnen und Landwirten ab Mitte Oktober 2023 zur Verfügung stehen, um ihre Liquiditätssituation zu verbessern. (UV)