| Schutzstatus des Wolfs

EU-Parlament beschließt Absenkung des Schutzstatus des Wolfs

Das Europäische Parlament (EP) hat am 8. Mai 2025 beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern und ihn von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Konkret werden die Hürden für einen möglichen Abschuss problematischer Wölfe abgesenkt. Grundlage für den Schutzstatus des Wolfs, der eine gefährdete Art darstellt, ist die Berner Konvention.
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Das EP sprach sich mit 371 Ja-Stimmen, 162 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen für den Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) zur Anpassung der Fauna‑Flora‑Habitat-Richtlinie aus, der den EU-Mitgliedstaaten mehr Flexibilität beim Management der Wolfspopulationen ermöglicht. Das EP hatte die KOM zur Unterbreitung eines Vorschlags beauftragt und die Entschließung im Eilverfahren ins EP gebracht. 

Hintergrund der Änderung ist der Umstand, dass die Wolfspopulationen in verschiedenen Mitgliedstaaten gewachsen sind. Dies stellt einerseits einen Erfolg des Artenschutzes dar, führt jedoch in einigen Regionen immer wieder zu Konflikten, insbesondere in Bezug auf die Nutztierhaltung. 

Die Mitgliedstaaten müssen in jedem Fall weiterhin den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherstellen. Bei der Umsetzung in nationales Recht können die EU‑Staaten auch weiterhin strengere nationale Schutzmaßnahmen beibehalten, ein Automatismus zur Absenkung existiert nicht. 

Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, bedarf es noch eines formalen Beschlusses des Rats der Europäischen Union. Dieser hatte den Text jedoch bereits am 16. April 2025 gebilligt. (HB)

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