| Grundrechte

EU-Parlament fordert Recht auf Abtreibung

Das Europäischer Parlament fordert die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechte-Charta. In einer am 11. April 2024 verabschiedeten Entschließung verurteilt es die Rückschritte bei Frauenrechten und alle Versuche, den Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte und der Gleichstellung der Geschlechter einzuschränken oder abzuschaffen.
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Eine Mehrheit aus Abgeordneten der Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken hat mit 336 gegen 163 Stimmen bei 39 Enthaltungen in dem Beschluss dazu aufgerufen, Abtreibungen vollständig zu entkriminalisieren. Eine Änderung an der Grundrechte-Charta müssten die 27 Mitgliedstaaten allerdings einstimmig beschließen, der Antrag des Parlaments ist nicht bindend. Die Abgeordneten verurteilten insbesondere Polen und Malta für ihre Gesetze, die Schwangerschaftsabbrüche massiv einschränken. In der Grundrechte-Charta soll nach Forderung des Parlaments der freie, informierte, uneingeschränkte und allgemeine Zugang zu sexueller Gesundheit verankert werden, einschließlich des Zugangs zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch. Abtreibungen sollen demnach verpflichtender Teil des Medizinstudiums in allen Mitgliedstaaten werden. Insbesondere ärmeren Menschen müsse der Zugang zu Verhütungsmitteln und Familienberatungen ermöglicht werden, heißt es in dem Beschluss weiter.

Die Europäische Kommission wird zudem dazu aufgefordert sicherzustellen, dass mit europäischen Fördergeldern keine Kampagnen gegen Abtreibungen und Frauenrechte finanziert werden. Als erstes Land weltweit hatte Frankreich Anfang März 2024 die Freiheit zur Abtreibung in seiner Verfassung erwähnt. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches derzeit rechtlich verboten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei – unter anderem, wenn er innerhalb der ersten 12 Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt. (UV)

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