| EU-Verfassung

EU-Parlament spricht sich für Reformen der Verträge aus

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde dem Europäischen Parlament (EP) die Möglichkeit gegeben, eine Revision der EU-Verträge zu initiieren. Am 22. November 2023 legten die Abgeordneten nun konkrete Vorschläge zur Veränderung der Grundlagenverträge vor, mit denen die Handlungsfähigkeit der EU verbessert und der Bevölkerung mehr Mitspracherecht eingeräumt werden sollen. Das EP reagiert damit auf die Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern, die im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas eine handlungsfähigere und demokratischere EU gefordert hatten. Der Bericht wurde mit einer Mehrheit von 305 zu 276 Stimmen angenommen, insgesamt 29 Abgeordnete enthielten sich.

Ein zentraler Vorschlag des Beschlusses ist die Annäherung an ein echtes Zweikammersystem, indem die Befugnisse des EP weiter ausgedehnt werden. Blockaden im Rat sollen ebenfalls verringert und mehr Beschlüsse im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Die angestrebte Stärkung des EP soll insbesondere durch die Gewährung des Initiativrechts und des Mitbestimmungsrechts über den Langzeithaushalt der EU erreicht werden. Des Weiteren soll sich der Name von „Europäischer Kommission“ zu „Europäischer Exekutive“ ändern und die Zahl der Kommissare auf 15 begrenzt werden. Damit wäre nicht jedes Mitgliedsland dauerhaft mit einem Kommissar vertreten, weshalb das Rotationsprinzip angewendet werden soll. Eine weitere Forderung der Abgeordneten ist, dass im Rahmen der Veränderung der Verträge auch Instrumente der Bürgerbeteiligung gestärkt werden.

Zusätzlich zu institutionellen Reformen sollen auch die Zuständigkeiten zwischen der europäischen und nationalen Ebene verändert werden.

Die Vorschläge des EP werden nun dem Europäischen Rat vorgelegt, in dem Staats- und Regierungschefs mit einfacher Mehrheit darüber entscheiden, ob ein Konvent von Vertretern nationaler Parlamente, der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, des EP und der Kommission einberufen wird. Der Konvent prüft dann die Vorschläge zur Änderung der Verträge und kann im Konsensverfahren eine Empfehlung annehmen, die an eine Konferenz der Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten gerichtet ist. (MS/UV)

Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier.

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