Ein zentraler Vorschlag des Beschlusses ist die Annäherung an ein echtes Zweikammersystem, indem die Befugnisse des EP weiter ausgedehnt werden. Blockaden im Rat sollen ebenfalls verringert und mehr Beschlüsse im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Die angestrebte Stärkung des EP soll insbesondere durch die Gewährung des Initiativrechts und des Mitbestimmungsrechts über den Langzeithaushalt der EU erreicht werden. Des Weiteren soll sich der Name von „Europäischer Kommission“ zu „Europäischer Exekutive“ ändern und die Zahl der Kommissare auf 15 begrenzt werden. Damit wäre nicht jedes Mitgliedsland dauerhaft mit einem Kommissar vertreten, weshalb das Rotationsprinzip angewendet werden soll. Eine weitere Forderung der Abgeordneten ist, dass im Rahmen der Veränderung der Verträge auch Instrumente der Bürgerbeteiligung gestärkt werden.
Zusätzlich zu institutionellen Reformen sollen auch die Zuständigkeiten zwischen der europäischen und nationalen Ebene verändert werden.
Die Vorschläge des EP werden nun dem Europäischen Rat vorgelegt, in dem Staats- und Regierungschefs mit einfacher Mehrheit darüber entscheiden, ob ein Konvent von Vertretern nationaler Parlamente, der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, des EP und der Kommission einberufen wird. Der Konvent prüft dann die Vorschläge zur Änderung der Verträge und kann im Konsensverfahren eine Empfehlung annehmen, die an eine Konferenz der Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten gerichtet ist. (MS/UV)
Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier.