Konkret sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Klasse D erreichen. Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, gilt dies schon ab 2026. Außerdem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit. Allein in Deutschland könnten mehr als sieben Millionen Eigenheime betroffen sein, so Schätzungen.
Zudem ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten.
Denkmäler sollen von den neuen Vorschriften nicht betroffen sein. Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen.
Die geplante Neuregelung wird teils scharf kritisiert. Im Mittelpunkt der Kritik steht der Vorwurf, dass die Pläne weder bezahlbar noch umsetzbar seien. Die definierten Effizienzklassen für Gebäude würden nichts anderes bedeuten, als eine ausgewachsene Renovierungspflicht für viele Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer, so die Kritik. Die Gegenseite beschwichtigt und verweist auf Ausnahmen, die die Regierungen für bestimmte Gebäude schaffen könnten.
Nun muss in den Trilogverhandlungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat eine politische Einigung zu dem Gesetzesvorschlag herbeigeführt werden. Der im Trilog ausgehandelte Kompromiss ist vorläufig und muss im Anschluss von Rat und Parlament formell verabschiedet werden. (MF)