| Verbraucherschutz

EU-Parlament und Rat plädieren für höhere Sicherheit bei Spielzeugen

Nach der Einigung zwischen dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament (EP) soll künftig ein Verkaufsverbot für Spielzeug gelten, das gesundheitsschädliche Stoffe enthält. Die Unterhändler des EP und der Mitgliedstaaten verständigten sich am 10. April 2025 auf eine entsprechende Regelung. Sie zielt unter anderem auf sogenannte Ewigkeitschemikalien (PFAS) sowie hormonverändernde und krebserregende Stoffe ab und gilt für in der EU hergestellte Produkte sowie Importe. Die Einigung muss noch formal vom EP und Rat bestätigt werden.
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PFAS (Per- und polyfluorierten Chemikalien) dürfen der Einigung zufolge nicht mehr in Spielzeug enthalten sein. Ausgenommen davon sind elektronische Komponenten in Spielwaren, die für Kinder unerreichbar sind. Zur Liste der verbotenen Stoffe zählen außerdem so genannte endokrine Disruptoren, die den Hormonhaushalt von Mensch und Tier stören. Sie sind besonders in Pestiziden, aber auch in Spielzeug, Kosmetika und Lebensmittelverpackungen zu finden. Auch Biozidprodukte, die zur Bekämpfung unerwünschter Organismen verwendet werden, dürfen künftig nicht mehr in Spielwaren zu finden sein. Ausgenommen davon ist Spielzeug, das nur im Freien verwendet wird. Obligatorische Sicherheitstests für Spielzeug sollen nach der Einigung künftig zudem auch auf mögliche Risiken für die mentale Gesundheit von Kindern abzielen. Für die Importkontrolle führt die EU der Einigung zufolge einen digitalen Produktpass ein, den jeder Importeur von Spielzeug, auch wenn es online verkauft wird, vorlegen muss.

Die vorläufige Einigung, die der Rat und das Europäische Parlament erzielt haben, muss von beiden Seiten gebilligt und förmlich angenommen werden. (UV)

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