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EU-Parlament will Durchsetzung von Datenschutzregeln stärken

Das Europäische Parlament (EP) hat am 10. April 2024 seinen Standpunkt zu neuen Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angenommen. Damit soll Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger geschaffen und die EU-weit oftmals uneinheitliche und langwierige Durchsetzung der Verordnung verbessert werden.
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Die Änderungen zielen darauf ab, die Rechte von Beschwerdeführern zu stärken, Durchsetzungsverfahren zu präzisieren und verfahrenstechnische Bedenken auszuräumen. Dazu gehört unter anderem eine Umgestaltung der Rolle der Aufsichtsbehörden und die Aufhebung einiger ihrer Verpflichtungen zum Austausch vorläufiger Erkenntnisse. Die Abgeordneten wollen auch die Verfahrensfristen vereinheitlichen und Verfahren zu DSGVO-Beschwerden so erheblich beschleunigen: Sie schlagen eine Frist von zwei Wochen vor, innerhalb derer eine Aufsichtsbehörde den Eingang einer Beschwerde bestätigen und diese für zulässig oder unzulässig erklären muss. Bei den Aufsichtsbehörden handelt es sich um unabhängige, von jeden EU-Mitgliedstaat eingerichtete Stellen, im Falle Deutschlands der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bzw. die jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten.

Schließlich soll der Standpunkt auch sicherstellen, dass alle Parteien in Beschwerdeverfahren das Recht auf wirksame Rechtsmittel haben, zum Beispiel, wenn die Datenschutzbehörden nicht die notwendigen Maßnahmen ergreifen oder Fristen nicht einhalten.

Das Dossier wurde zur interinstitutionellen Verhandlung an den Ausschuss zurückverwiesen und wird vom neuen Parlament nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni 2024 weiterverfolgt werden. Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des EP (in englischer Sprache) zu entnehmen. (VS)

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