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EU-Rat für Beschäftigung und Sozialpolitik tagt in Luxemburg

Die EU-Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister berieten sich am 9. Oktober 2023 in Luxemburg zu den Auswirkungen neuer Technologien auf die Arbeitswelt, sowie zur Konsolidierung und Stärkung der europäischen Sozialschutzsysteme. Sie erzielten eine politische Einigung über eine Empfehlung zur Entwicklung günstiger Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft. Der Rat billigte zudem die Schlussfolgerungen zu psychischer Gesundheit und prekärer Beschäftigung, zu gleichberechtigtem Zugang zu angemessenem Wohnraum für Roma und zum Sozialschutz für Selbstständige.
verschiedene Playmobil-Figuren um einen Tisch
©Pixabay

In einer Orientierungsaussprache warf die spanische EU-Ratspräsidentschaft die Frage auf, wie sich künstliche Intelligenz, algorithmisches Arbeitsmanagement oder Telearbeit auf die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auswirken. Die Bundesregierung, vertreten durch den Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rolf Schmachtenberg, appellierte an die Europäische Kommission (KOM), sich dem sozialen Fortschritt im Kontext des algorithmischen Managements mit einer gesonderten Initiative zu widmen. Ferner wurde erörtert, wie die EU-Staaten durch das Europäische Semester unterstützt werden könnten, geeignete Maßnahmen für einen gerechten digitalen Wandel zu ergreifen. Dabei wurde die Rolle der Sozialpartner und des sozialen Dialogs hervorgehoben.

Die Ministerinnen und Minister besprachen außerdem die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, des digitalen und ökologischen Wandels sowie des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die europäischen Sozialschutzsysteme. In ihrer Aussprache waren sich die Ressortchefinnen und -chefs einig, dass digitale Instrumente zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit entwickelt werden müssen, um zu verhindern, dass Grenzgänger ihre Sozialschutzrechte verlieren, und um den Austausch zwischen den nationalen Behörden zu erleichtern. Die spanische Ratspräsidentschaft bekräftigte dabei ihr Bestreben, eine Einigung über die seit 2021 verschobene Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu erzielen.

Zum ersten Mal widmeten sich die Ministerinnen und Minister der Sozialwirtschaft, die in Europa mehr als 13 Mio. Arbeitsplätze stellt. Mit einer Empfehlung zur Entwicklung günstiger Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, sozialwirtschaftliche Einrichtungen stärker zu unterstützen und die besondere Rolle der Sozialwirtschaft für die Beschäftigung, soziale Eingliederung und Kompetenzentwicklung anzuerkennen.

Der Ministerrat billigte außerdem die ersten Schlussfolgerungen zum Sozialschutz, bei denen es nur um Selbstständige geht. Grundlage waren die 2019 angenommene Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige und die bei der Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse.

Im Jahr 2022 litten 27 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union unter Stress, Depressionen und Angstzuständen. Erstmals beschäftigte sich der Rat daher mit dem Zusammenhang zwischen psychischer Gesundheit und Beschäftigungsbedingungen. Die Ministerinnen und Minister billigten Schlussfolgerungen zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz und prekärer Beschäftigung. In diesem Kontext forderte der Rat die KOM auf, über geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz nachzudenken, das Recht auf Nichterreichbarkeit („right to disconnect“) als Präventivmaßnahme in Betracht zu ziehen und die Koordinierung nationaler Initiativen zum Umgang mit psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz zu fördern. (VS)

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