Die Mitgliedstaaten haben dabei weitere Konkretisierungen des Vorschlags der Europäischen Kommission (KOM) vorgenommen, die auf eine Präzisierung des Anwendungsbereichs der Verordnung und eine vereinfachte Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden abzielen. Unter anderem soll es ein Unionsnetzwerk gegen in Zwangsarbeit hergestellte Produkte und eine zentrale Anlaufstelle zur Übermittlung von relevanten Informationen im Bereich der Zwangsarbeit geben. Vor allem die nötige Zusammenarbeit der unterschiedlichen involvierten Stellen wird im Standpunkt des Rates hervorgehoben. Die Benennung einer leitenden Behörde soll in grenzüberschreitenden Untersuchungen die Koordinierung vereinfachen.
Darüber hinaus hat der Rat in seinem Verhandlungsmandat die Rolle der KOM in Untersuchungen und Entscheidungen zu Produkten aus Zwangsarbeit konkretisiert. Die KOM soll als zentrale Bewertungsstelle gelten, ob das betreffende Produkt von Unionsinteresse ist und entsprechende Kriterien zur Verfolgung möglicher Verstöße erfüllt. Außerdem soll die KOM die Ausarbeitung der Verbote von Produkten übernehmen.
Das Europäische Parlament hatte seinen Standpunkt zur geplanten Verordnung schon am 8. November 2023 festgelegt. Somit kann die Verhandlung zwischen dem Ratsvorsitz und dem EU-Parlament beginnen.
Weitere Informationen zur Allgemeinen Ausrichtung des Rates finden sich in der offiziellen Pressemeldung. (LM/VS)