Das europäische Ziel für erneuerbare Energien wird damit von 32,5 Prozent auf 45 Prozent bis 2030 deutlich angehoben, mit verbindlichen Zielen für die jeweiligen Sektoren. Darüber hinaus wird ein verbindliches Ziel für erneuerbare Energien für den Wärme- und Kältebereich eingeführt. Das bisher indikative Ziel für den Wärmebereich wird verbindlich zunächst auf 0,8 Prozentpunkte sowie ab 2026 auf 1,1 Prozentpunkte Steigerung pro Jahr festgelegt. Hinzu kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49 Prozent erneuerbarer Energien am Wärmebedarf in Gebäuden.
Die neue Regelung sieht im Verkehrsbereich für die Mitgliedstaaten zwei mögliche Zielvorgaben vor: Entweder soll die Treibhausgasintensität durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger bis 2030 um 14,5 Prozent sinken oder der Endenergieverbrauch bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energiequellen von mindestens 29 Prozent erreichen. Die Industrie muss ihren Einsatz erneuerbarer Energie jährlich um 1,6 Prozent erhöhen.
Das EU-Parlament hatte der Verordnung bereits im September 2023 zugestimmt. Die RED III ist im Zusammenhang mit dem EU-Klimaschutzplan ‘Fit for 55’ zu verstehen. Dabei soll das im EU-Klimagesetz verschärfte Ziel der Reduktion von CO2-Emissionen bis 2030 erreicht werden. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. (MF)