Mit dem Abkommen werden alle Zölle auf Exporte aus der EU nach Neuseeland abgeschafft werden. Der neuseeländische Dienstleistungsmarkt wird in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten für europäische Anbieter geöffnet und Unternehmen aus der EU erhalten einen verbesserten Zugang zu neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen und Bauprojekte. Gleichzeitig wird der Datenaustausch durch transparente Regeln für den digitalen Handel erleichtert, wobei aber ein hohes Maß an Schutz personenbezogener Daten erhalten bleibt. Kleinen und mittlere Unternehmen wird durch ein spezielles Kapitel die Möglichkeit eröffnet, verstärkt vom Export zu profitieren. Außerdem gewährleistet Neuseeland durch erhebliche Verpflichtungen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums die Einhaltung von EU-Standards.
Auch die Zölle auf wichtige EU-Exporte wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse werden abgeschafft. Daneben bleibt der Schutz der gesamten Liste der geografischen Angaben für Wein und Spirituosen der EU erhalten. Weitere 63 geografische Angaben für europäische Lebensmittel werden sofort mit Inkrafttreten des Abkommens geschützt, während eine Klausel es ermöglicht, die Liste alle drei Jahre zu erweitern, um die derzeit verbleibenden mehr als 1.400 europäischen geografischen Angaben schrittweise zu schützen.
Das Abkommen ist das erste, das den neuen EU-Ansatz für Handel und nachhaltige Entwicklung beinhaltet, in dem sich die Handelspartner verpflichten, international anerkannte Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten. Der Text enthält keine verbindlichen Verpflichtungen, sondern das Versprechen beider Parteien, sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene zusammenzuarbeiten, um nachhaltige Lebensmittelsysteme zu fördern. Die Themen dieser Zusammenarbeit reichen von Vorproduktionsmethoden bis hin zur effizienten Nutzung natürlicher Ressourcen, einschließlich der ökologischen Auswirkungen der Lebensmittelproduktion auf das Klima.
Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss Neuseeland sein Ratifizierungsverfahren abschließen. Dies wird voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2024 geschehen. (UV)
Ergänzende Informationen auf der Internetseite der Europäischen Kommission.