Die Verordnung beinhaltet unter anderem die Weiterentwicklung eines Produkts oder seine Interkonnektivität bei der Sicherheitsbewertung von Verbraucherprodukten. Darüber hinaus werden die Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkauf verbessert. Vorgeschrieben ist außerdem eine Gewährleistung wirksamer Produktrückrufe durch verbindliche direkte Kontaktierung der Verbraucherinnen und Verbraucher und standardisierte Rückrufmitteilungen.
Der Online-Verkauf hat in den vergangenen 20 Jahren stetig zugenommen, so die EU-Kommission.
Die Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit gehörte zu den Maßnahmen, die in der neuen Verbraucheragenda vom November 2020 zur Stärkung der Resilienz der Verbraucherinnen und Verbraucher für eine nachhaltige Erholung festgelegt wurden. (MF)