Die EU und China haben sich am 30. Dezember 2020 auf die Grundsätze eines umfassenden Investitionsabkommens geeinigt. China verpflichtet sich dazu, seine Märkte für Investoren aus der EU weiter zu öffnen. EU-Unternehmen werden im Wettbewerb mit staatseigenen Unternehmen fairer behandelt. Subventionen werden transparent gemacht, erzwungener Technologietransfer unterbunden. Zudem hat sich China erstmals bereit erklärt, Bestimmungen für eine nachhaltige Entwicklung in Kraft zu setzen. Das umfasst auch Verpflichtungen in Bezug auf Zwangsarbeit sowie die grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Beim Marktzugang für EU-Unternehmen geht China umfassende Verpflichtungen in Bezug auf das verarbeitende Gewerbe ein, das der wichtigste Sektor für EU-Investitionen in China ist. Außerdem geht China Verpflichtungen für EU-Investitionen in verschiedenen Dienstleistungssektoren ein, etwa Cloud-Dienste, Finanzdienstleistungen, private Gesundheitsversorgung, Umweltdienstleistungen, internationaler Seeverkehr und Dienste im Bereich des Luftverkehrs. In den vom Übereinkommen abgedeckten Sektoren erhalten europäische Unternehmen Sicherheit und Vorhersehbarkeit für ihre Geschäftstätigkeit, da China nicht mehr die Möglichkeit hat, den Zugang zu untersagen oder neue diskriminierende Praktiken einzuführen.
Mit dem umfassenden Investitionsabkommen gehen die Parteien eine wertebasierte Investitionsbeziehung ein, die sich auch auf die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung stützt. Dies ist das erste Mal, dass China bei Beziehungen mit einem Handelspartner derartigen Bestimmungen zustimmt. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Arbeit und Umwelt, in denen sich China beispielsweise verpflichtet, keine Schutzstandards zu senken, um Investitionen anzuziehen, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten und das verantwortungsvolle unternehmerische Handeln seiner Unternehmen zu fördern. China hat ferner eingewilligt, das Pariser Klimaschutzübereinkommen sowie die von ihm ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wirksam umzusetzen. Außerdem hat sich China bereit erklärt, kontinuierliche und nachhaltige Anstrengungen zur Ratifizierung der grundlegenden IAO-Übereinkommen über Zwangsarbeit zu unternehmen.
Nach der getroffenen Grundsatzentscheidung arbeiten beide Seiten derzeit noch daran, den endgültigen Wortlaut des Übereinkommens fertigzustellen. Anschließend muss der Text juristisch überprüft und übersetzt werden, bevor er dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Annahme vorgelegt werden kann.
Allgemeines Infoblatt zum Investitionsabkommen China - EU: file:///C:/Users/0201-ValentinU/Downloads/201229_China_investment_factsheet_-_DE.pdf.pdf
Schlüsselelemente des Investitionsabkommen: file:///C:/Users/0201-ValentinU/Downloads/Schl_sselelemente_des_umfassenden_Investitionsabkommens_zwischen_der_EU_und_China.pdf