Das europäische-indische Freihandelsabkommen sieht einen schrittweisen Abbau von Zöllen vor. Für die EU-Exporte sollen Zölle auf mehr als 90 Prozent der Waren abgeschafft werden. Die EU erhält einen privilegierten Zugang für Dienstleistungen und die Zollverfahren werden vereinfacht. So sollen künftig europäische Kraftfahrzeughersteller jährlich 250.000 Autos zu niedrigeren Zöllen nach Indien exportieren können, davon 160.000 mit Verbrennerantrieb und 90.000 Elektroautos. Für Autos mit Verbrennermotoren sinken die Zölle über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise von jetzt maximal 110 Prozent auf zehn Prozent, für Elektroautos gilt ein längerer Übergangszeitraum von 14 Jahren. Außerdem sollen die Zölle auf Autoteile ganz wegfallen. Zölle von bis zu 44 Prozent auf Maschinen, 22 Prozent auf Chemikalien und 11 Prozent auf Arzneimittel werden ebenfalls weitgehend abgeschafft.
Auch der europäische Agrarsektor soll von dem Abkommen profitieren. So werden beispielsweise die indischen Zölle auf Weine bei Inkrafttreten von 150 Prozent auf 75 Prozent und schließlich auf ein Niveau von nur 20 Prozent gesenkt, die Zölle auf Olivenöl werden in fünf Jahren von 45 Prozent auf 0 Prozent fallen, während die Zölle auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wie Brot und Süßwaren um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Sensible europäische Agrarsektoren wie Rindfleisch, Zucker oder Reis werden nicht liberalisiert.
Indien profitiert mit seiner Textil-, Leder-, Pharma- und Stahlindustrie von der Vereinbarung. Die EU gewährt indischen Stahlproduzenten künftig zollfreie Stahleinfuhren im Umfang von 1,6 Mio. Tonnen pro Jahr. Damit erhält Indien eine Ausnahme von den erhöhten EU-Stahlzöllen, die im Jahr 2025 beschlossen wurden. Die Quote soll allerdings niedriger als die Importmengen in früheren Jahren sein, so die Europäische Kommission.
Die von der EU und Indien getroffene Vereinbarung wird nun von der Europäischen Kommission und der indischen Regierung juristisch geprüft und anschließend in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Anschließend müssen beide Seiten das Abkommen ratifizieren. In der EU braucht es dafür eine sogenannte qualifizierte Mehrheit aus 15 Mitgliedsländern, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen. Das Europäische Parlament muss ebenfalls zustimmen, dort reicht eine einfache Mehrheit. Sobald Indien das Abkommen ebenfalls ratifiziert hat, kann es in Kraft treten. (UV)
Weitere Informationen auf der Internetseite der Europäischen Kommission.
