Es wird davon ausgegangen, dass der Handel zwischen Neuseeland und der EU durch das Handelsabkommen um ein Drittel steigen wird, wovon Unternehmen, Landwirte und Verbraucher profitieren. So soll das Abkommen neue Exportmöglichkeiten für große und kleine Unternehmen (KMU) eröffnen, etwa durch die Abschaffung aller Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland, die Öffnung des neuseeländischen Dienstleistungsmarkts in Schlüsselsektoren wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldienste, die diskriminierungsfreie Behandlung von EU-Investoren in Neuseeland oder den verbesserten Zugang von EU-Unternehmen zu neuseeländischen öffentlichen Aufträgen für Waren-, Dienstleistungs-, und Baukonzessionen. Im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel versucht das Handelsabkommen, einen Kompromiss zwischen der Steigerung von Ausfuhrmöglichkeiten und der Sicherung von für die EU sensiblen Bereichen festzuschreiben. So wird der europäische Landwirtschaftssektor bessere Möglichkeiten haben, Erzeugnisse unmittelbar in Neuseeland zu verkaufen. Die Zölle auf wichtige EU-Ausfuhren wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse werden abgeschafft. In sensiblen Bereichen aber, etwa bei mehreren Milcherzeugnissen, Rind- und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais werden zollfreie Importe oder Importe mit niedrigeren Zöllen nur in begrenzten Mengen aus Neuseeland in die EU zugelassen.
Das Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist das erste, das den neuen Ansatz der EU zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Handelsabkommen festschreibt. Beide Seiten einigten sich auf ehrgeizige Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung, die ein breites Themenspektrum abdecken. Es beinhaltet ein eigenes Kapitel über nachhaltige Lebensmittelsysteme, einen eigenen Artikel zur Gleichstellung der Geschlechter sowie eine eigene Bestimmung über die Subventionierung fossiler Brennstoffe.
Die ausgehandelten Textentwürfe werden in Kürze veröffentlicht. Diese Texte werden rechtlich überarbeitet und in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Wenn die fertige Version in alle Sprachen der EU übersetzt ist, wird sie dem Rat der Mitgliedstaaten zur Verabschiedung vorgelegt. Anschließend muss das Abkommen noch ratifiziert werden. (UV)