| Ernährung

EU unterstützt hochwertige und nachhaltige Lebensmittel-Erzeugnisse

Zur Finanzierung von Absatzförderungsmaßnahmen für nachhaltige und hochwertige EU-Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse werden 2023 185,9 Mio. Euro aus EU-Mitteln bereitgestellt. Das entsprechende Arbeitsprogramm hat die Europäische Kommission am 16. Dezember 2022 verabschiedet. Die förderberechtigten Projekte sollen einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft oder einer gesünderen Ernährung mit mehr Obst und Gemüse leisten oder das Tierwohl verbessern.
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Ziel der durch das Arbeitsprogramm 2023 unterstützten Absatzfördermaßnahmen im Binnenmarkt und in Drittstaaten ist es, Projekte zu fördern, den Landwirtinnen und Landwirten eine neue oder verbesserte Perspektive auf dem Markt zu geben und nachhaltigere landwirtschaftliche Praktiken zu stärken. Innerhalb des EU-Binnenmarktes stehen 83,3 Mio. Euro zur Finanzierung von Kampagnen zur Verfügung. In Drittstaaten sollen mit 83,1 Mio. Euro wichtige Absatzmärkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU gestärkt werden. Von den 185,9 Mio. EUR soll mit 36 Mio. Euro eine nachhaltige Landwirtschaft und ein höheres Tierwohl sowie der Konsum von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus diesen Bewirtschaftungsmethoden gefördert werden. Weitere 28 Mio. Euro sollen der Verbraucherinformation dienen und Qualitätssiegel wie geografische Herkunftsangaben, geschützte Ursprungsbezeichnungen oder Nachweise zur ökologischen Landwirtschaft, wie das EU-Bio-Logo unterstützen. Ferner soll mit 19 Mio. Euro der Absatz von Obst und Gemüse gefördert und dabei etwa die Verhandlungsposition von Erzeugerinnen und Erzeugern gegenüber dem Großhandel verbessert werden.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die anstehenden Kampagnen für 2023 werden im Januar 2023 von der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung veröffentlicht. Antragsberechtigt sind unter anderem Branchenverbände und Erzeugerorganisationen. Neben sogenannten Einzellandprogrammen, die von einer oder mehreren Organisationen aus einem Mitgliedsland eingereicht werden können, gibt es auch Mehrländerprogramme, an denen mindestens zwei Organisationen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind. (UV)

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