Mindestens 130 Projekte zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen kulturellen Organisationen sollen mit rund 60 Millionen Euro gefördert werden. Für die Entwicklung von etwa 15 Plattformen für junge Kunstschaffende bis 2027 stehen über 47 Millionen Euro zur Verfügung. Eine neue Initiative mit der Bezeichnung „Paneuropäische Kultureinrichtungen“ zielt insbesondere auf die Unterstützung von Orchestern mit großer geografischer Reichweite (7,2 Millionen Euro).
Die Bewerbungsfristen für alle drei Aufforderungen enden im Januar 2024.
Die Präambel des EU-Vertrags räumt der Kultur einen besonderen Stellenwert ein. So weist sie ausdrücklich auf das „kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas” hin. Mit dem Bekenntnis zur kulturellen Dimension Europas gibt die Präambel deutlich zu erkennen, dass die Europäische Union sich im Rahmen ihrer Verfassungsordnung auch der Wahrung und Entfaltung dieser kulturellen Dimension mit Blick auf die fortschreitende Integration verpflichtet fühlt. (MF)