Die Finanzierung dieser Hilfs- und Unterstützungsmittel wird mit Blick auf die Bereitschaftskosten (Anschaffung der Güter) zu 75 Prozent durch die EU erfolgen. Hinsichtlich der Entsendungskosten werden 100 Prozent der Transportkosten und 75 Prozent der operativen Kosten im Falle einer Entsendung innerhalb Europas von der EU getragen. 100 Prozent der Kosten werden bei Einsätzen außerhalb Europas übernommen.
Die Unterstützungsmaßnahmen der EU im Bereich des Katastrophenschutzes gehen auf den im Oktober 2001 von der KOM errichteten EU-Katastrophenschutzmechanismus zurück. Dieses Verfahren soll im Notfall die Rettungskapazitäten eines Mitgliedstaates oder eines europäischen Partnerlandes (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die Türkei und die Ukraine) unterstützen. Die EU nimmt hierbei eine Koordinierungsfunktion ein, um die erforderlichen Kapazitäten dem hilfeersuchenden Staat schnell und zügig zur Verfügung zu stellen. Neben der Bekämpfung von Waldbrandgefahren ist der EU-Katastrophenmechanismus auch bei Gefahren im chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bereich einsetzbar. Erst im April 2022 hat die KOM ihre strategischen Reserven in diesem Bereich (Vorrat an Ausstattung und medizinischen Artikeln) noch einmal verstärkt.
In einem Katastrophenfall von großer Tragweite können sich die teilnehmenden Staaten an das rund um die Uhr arbeitende EU-Koordinierungszentrum für Notfallmaßnahmen wenden, das sogleich Hilfe und/oder Fachwissen organisiert. Seit seiner Einrichtung im Jahr 2001 hat das EU-Katastrophenschutzverfahren auf über 600 Hilfeersuchen innerhalb und außerhalb der EU reagiert.
Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. (AR)