Als Folgeinitiative zum europäischen Plan zur Krebsbekämpfung will die Kommission die EU-Vorschriften über die Bereitstellung von Informationen über Lebensmittel für Verbraucher (Lebensmittelinformationsverordnung/ FIC-Verordnung) auch im Hinblick auf die Kennzeichnung aller alkoholischen Getränke überarbeiten. Damit wird die bereits laufende Initiative ergänzt. Diese zielt im Zusammenhang mit der Strategie vom „Hof auf den Tisch“ („Farm-to-Fork“), darauf ab, die obligatorische Nährwertkennzeichnung zu harmonisieren, Ursprungs- oder Herkunftsangaben auf bestimmte Produkte auszuweiten und die EU-Vorschriften zur Datumsmarkierung zu überarbeiten.
Zu dem jetzt neuen Überarbeitungsvorhaben hat die Kommission am 24. Juni 2021 eine sogenannte „Folgenabschätzung in der Anfangsphase“ veröffentlicht. Hier beschreibt sie die Vorhaben und ihre Zusammenhänge, stellt die verschiedenen Handlungsoptionen dar und beschreibt die Folgen aus ihrer Sicht.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die bevorstehende Überarbeitung der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation dazu führen kann, dass Vorschriften für die Kennzeichnung von Weininhaltsstoffen und die Nährwertdeklaration eingeführt werden. Das Gleiche gilt für aromatisierte Weinerzeugnisse, deren Regulierung im Rahmen der GAP-Reform ebenfalls überprüft wird.
Die aktuelle Lebensmittelinformationsverordnung sieht zwar vor, dass vorverpackte Lebensmittel eine Zutatenliste und eine Nährwertdeklaration auf dem Etikett tragen müssen, nimmt aber alkoholische Getränke, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten, von dieser Verpflichtung aus. Aktuell gibt es in diesem Zusammenhang Selbstverpflichtungen des Bier- und des Spirituosensektors: Die Bierhersteller haben sich verpflichtet, bis 2022 auf allen Produktetiketten eine Liste der Zutaten und des Energiewerts anzugeben. Im Bereich der Spirituosen besteht die Absicht, bis 2022 für 66 Prozent des gesamten EU-Marktanteils den Energiewert „on-label“ und die Liste der Zutaten „off-label“ anzugeben.
Die Kennzeichnung von Wein oder Bier mit abschreckenden Warnhinweisen, wie sie bei Tabakerzeugnissen üblich sind, hatte die Kommission im Rahmen der Vorstellung des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung ausdrücklich ausgeschlossen und dies einige Tage nach Veröffentlichung sogar noch einmal gesondert klargestellt.
Eine Rückmeldung zu der Folgenabschätzung ist noch bis zum 22. Juli 2021 möglich (MK)