Erst kürzlich ging aus einer Erhebung der Agentur für Grundrechte (FRA), dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) und Eurostat hervor, dass rund 50 Mio. Frauen in der EU immer noch ein hohes Maß an sexueller und körperlicher Gewalt zu Hause, am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit erleben. Eine von drei Frauen in der EU hat im Laufe ihres Lebens geschlechtsspezifische Gewalt erlebt.
Am 13. Juni 2024 waren Vorschriften der EU zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft getreten. Körperliche Gewalt sowie psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt – sowohl offline als auch online – gegen Frauen in der gesamten EU werden mit der EU-Richtlinie unter Strafe gestellt. Die EU‑Mitgliedstaaten haben bis 14. Juni 2027 Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (MF)