Am 14. Dezember 2020 hat die Kommission im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung neue Grenzwerte für bestimmte Chemikalien beschlossen, die in Farben für Permanent-Make-Ups und Tattoos enthalten sind. Beschlossen wurden nach Mitteilung der Kommission, „maximale Konzentrationsgrenzen, die entweder für Stoffgruppen oder für einzelne Stoffe wie bestimmte Azofarbstoffe und krebserregende aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol festgelegt werden.“
Bislang gibt es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Vorschriften zur Beschränkung von Chemikalien in Tätowier-Tinten. Die jetzt beschlossenen Beschränkungen sollen, so eine Mitteilung der Kommission, zu EU-weit harmonisierten Regeln führen.
Die neuen Regeln werden nach einer Übergangsphase von zwölf Monaten in Kraft treten. Nach diesem Zeitpunkt dürfen Tätowier-Tinten und Permanent Make-ups, die diese Stoffe in Mengen enthalten, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht und verwendet werden. (MK)