Mit ihrem Vorstoß sollen laut EU-Kommission die Versorgungssicherheit innerhalb der EU erhöht und Preisschwankungen reduziert werden. Konkret sollen die Mitgliedstaaten den Speicherbetreibern Mindestfüllstände vorschreiben. Ab dem 1. November 2022 soll ein Füllstand von 80 Prozent erreicht werden, ab 2023 dann 90 Prozent. Mitgliedstaaten sollen sich an den Kosten der Gasspeicher in anderen Mitgliedstaaten beteiligen, wenn sie über keine eigenen Gasspeicher verfügen.
Darüber hinaus sieht der Plan der EU-Kommission vor, dass sich Betreiber von Gasspeicher zertifizieren lassen, um Risiken für die Versorgungssicherheit ausschließen zu können. Konsequenzen hätte eine Verweigerung der Zertifizierung: Es müssten in diesem Fall Auflagen erfüllt werden oder gar Gasspeicher verkauft werden.
Laut Angaben der EU-Kommission hätten die Füllstände der Speicher in der EU im vergangenen Winter unter dem Niveau der Vorjahre gelegen. Es kann in der EU insgesamt das Äquivalent von 1110,7 Terrawattstunden an Gas gespeichert werden. (MF)