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EU will Produkte aus Zwangsarbeit stoppen

Sämtliche Güter, die mittels Zwangsarbeit entstanden sind, sollen nicht mehr in der EU verkauft werden dürfen. Das sieht ein Verordnungsentwurf vor, den die Europäische Kommission (KOM) am 14. September 2022 angekündigt hat.
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Das weitreichende Verbot gilt für alle Güter, für die Zwangsarbeit in irgendeiner Phase der Produktion nachgewiesen werden kann. Nationale Aufsichtsbehörden sollen hierzu ermitteln und die Güter aus dem Verkehr ziehen, Zöllner sollen Im- und Exporte stoppen. Die KOM möchte außerdem eine Datenbank zu besonders betroffenen Gütern aufbauen.

EU-Vizekommissionspräsident Valdis Dombrovskis erklärte, Brüssel gehe mit dem Gesetzentwurf gegen „moderne Sklaverei“ vor. Das geplante Verbot zielt auch auf Produkte aus Kinderarbeit ab. Nach Angaben der KOM sind weltweit fast 28 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen.

Die Verordnung könnte die Beziehung der EU zu China weiter belasten. Im Gegensatz zu dem US-Gesetz gegen Zwangsarbeit, welches bereits im Juni in Kraft getreten ist, richtet sich die EU-Verordnung zwar nicht explizit gegen Güter aus China, dennoch könnten chinesische Güter in hoher Zahl von dem Verbot betroffen sein. Nach Angaben der UNO werden allein in der westchinesischen Provinz Xinjiang hunderttausende Uiguren und andere Angehörige muslimischer Minderheiten gefangen gehalten und in Lagern zur Arbeit gezwungen. Mehrere Dax-Konzerne haben Niederlassungen in dieser Provinz und könnten daher unmittelbar von der geplanten Verordnung betroffen sein.

Der Vorschlag muss nach seiner Vorlage durch die KOM vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erörtert und gebilligt werden und soll zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten wirksam werden. (AS/VS)

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