In Bezug auf Blei hatte die Europäische Kommission (KOM) zuvor vorgeschlagen, die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit zu ändern. Hinsichtlich Blei und Diisocyanaten soll die Richtlinie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit aktualisiert werden. Mit niedrigeren und neuen Grenzwerten für die beiden Chemikalien zielt die KOM darauf ab, Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfunktionen vorzubeugen und Atemwegserkrankungen zu verhindern.
Blei ist für etwa die Hälfte aller beruflichen Expositionen gegenüber reproduktionstoxischen Stoffen verantwortlich. Der Kontakt kann nicht nur bei der Gewinnung und Verarbeitung von Blei, sondern auch bei Renovierungsarbeiten, Abfallsammlung und Recycling zustande kommen. In der EU treten pro Jahr etwa 300 Krankheitsfälle auf, die auf eine frühere Exposition gegenüber Blei zurückzuführen sind.
Die berufsbedingte Exposition gegenüber Diisocyanaten tritt hauptsächlich bei der Herstellung von Polyurethan auf, das für Produkte wie Schaumstoffe, Kunststoffe, Beschichtungen, Lacke, Zweikomponentenfarben und Klebstoffe verwendet wird. Die berufsbedingte Exposition gegenüber Diisocyanaten macht neun bis 15 Prozent aller berufsbedingten Asthmafälle bei Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter aus.
Nach der förmlichen Annahme der Vereinbarung durch EP und den Rat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Weiterführende Informationen sind der Pressemeldung des Rates zu entnehmen. (VS)