Laut dem Vorwurf der KOM soll Google es den Herstellern von Android-Handys unter anderem untersagt haben, einzelne Google-Dienste wie den Browser Chrome einzubinden, ohne auch die zahlreichen anderen Apps des Konzerns zu installieren, wie die Websuche oder die Plattform Play Store. Gegen das im Jahr 2018 von der KOM verhängte Bußgeld ging der Internetkonzern mit einer Klage vor, musste ihren Forderungen aber dennoch nachkommen.
Gegen das Urteil kann Google nun noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. (VS)