EuGH-Anwalt Priit Pikamäe hat in seinen Schlussanträgen dem Gerichtshof in Luxemburg vorgeschlagen, das angefochtene Urteil gegen die Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission (KOM) wegen Rechtsfehlern aufzuheben. Konkret hatte das Gericht der EU (EuG) auf Klage der Lufthansa am 19. Mai 2021 die Kommissionsentscheidung zugunsten der Beihilfen für den Flughafen Hahn für nichtig erklärt. Daraufhin klagte das Land Rheinland-Pfalz gegen das Urteil vor dem EuGH (Az.: C 466/21 P). Erstinstanzlich hatte das Gericht der EU der KOM vorgeworfen, nicht alle Beihilfeleitlinien für Flughäfen und Airlines hinsichtlich des Einzugsgebiets des Flughafens Hahn berücksichtigt zu haben. Zuvor hatte die KOM im Juli 2017 die Betriebsbeihilfe für den Flughafen Hahn ohne förmliches Prüfverfahren genehmigt.
Die Kommission hatte keine Wettbewerbsverzerrung gesehen und darauf hingewiesen, dass es im Einzugsgebiet des Flughafens Frankfurt-Hahn keine weiteren Flughäfen gebe. Laut Gericht der EU hätte die KOM allerdings den nur 115 Kilometer entfernten Flughafen Frankfurt am Main mit in ihre Überlegungen einbeziehen müssen.
Der EuGH-Anwalt Pikamäe hat in seinem Plädoyer das Urteil des EU-Gerichts beanstandet, weil es bei der Beurteilung der Frage, ob zwischen Lufthansa und Ryanair ein Wettbewerb bestehe, seine Begründungspflicht verletzt habe. Ryanair bietet vom Regionalflughafen Hahn internationale Billigflüge an. Auch hat das Gericht, nach Meinung des EuGH-Anwalts, gegen den Grundsatz des „kontradiktorischen Verfahrens“ verstoßen, indem es offenbar ohne genaue Prüfung davon ausgegangen sei, dass die Flughäfen Hahn und Frankfurt am Main Wettbewerber sind.
Die Ausführungen des Generalanwalts des EuGHs sind nicht bindend für den Gerichtshof, doch oft folgen die Richter seinen Empfehlungen. (UV)