Die Geldbuße gegen Google war ursprünglich 2017 wegen wettbewerbsschädigenden Verhaltens verhängt worden. Google habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ in den Suchergebnissen ganz oben platziert und gleichzeitig Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft, begründete die KOM ihre Entscheidung. Das Unternehmen habe sich dadurch einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, urteilte der EuGH nun abschließend.
Im Fall von Apple hatte die KOM 2016 entschieden, dass Irland Gesellschaften des US-Konzerns, der dort seine Europa-Zentrale eingerichtet hatte, von 1991 bis 2014 wettbewerbsverzerrende Steuervergünstigungen gewährt habe. Diese stelle eine staatliche Beihilfe dar und gewähre Apple Vorteile im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Der US-Konzern und Irland waren gegen die Entscheidung vorgegangen, eine Vorinstanz hatte zunächst gegen die KOM entschieden. Dieses Urteil hob der EuGH nun auf und entschied den Rechtsstreit endgültig: Irland muss die rechtswidrigen Beihilfen in Höhe von 13 Mrd. Euro plus Zinsen von Apple zurückfordern.
Die scheidende EU-Wettbewerbskommissarin und Vizepräsidentin der KOM, Margarete Vestager, wertete die Urteile als großen Erfolg für europäische Bürgerinnen und Bürger, für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und für Steuergerechtigkeit. Auch der europäische Dachverband der Verbraucherorganisationen (BEUC) begrüßte das Urteil als wichtigen Präzedenzfall im Umgang mit den Technologieriesen.
Weitere Informationen zu den Urteilen sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (VS)