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EuGH: keine Betroffenheit von Städten bei Abgas-Grenzwertprüfungen für Neuwagen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 13. Januar 2022 geurteilt, dass Städte wie Paris, Madrid und Brüssel nicht unmittelbar von der Verordnung zu Abgas-Grenzwerten bei der Neuwagenprüfung betroffen sind. Es hob deshalb ein früheres Urteil des Gerichts der EU (EuG) gegen die Verordnung auf. Dieses hatte entschieden, dass die Kommission die Grenzwerte nicht eigenständig lockern durfte. Deutschland, Ungarn und die Kommission zogen gegen das Urteil vor den EuGH und hatten nun Erfolg.

2016 hatte die Kommission Grenzwerte für Stickoxide festgelegt, die neu zuzulassende Diesel-Fahrzeuge nicht überschreiten dürfen, dabei lockerte sie allerdings teils die Euro-6-Norm. Paris, Brüssel und Madrid fürchteten um ihre Anstrengungen, die Luftqualität in den Städten zu verbessern. Sie klagten zunächst erfolgreich vor dem EuG gegen die Verordnung. Der EuGH sah jetzt allerdings einen Rechtsfehler in dieser Entscheidung, denn die klagenden Städte seien von der Verordnung nicht unmittelbar betroffen. Es gehe darin um die Zulassung von Fahrzeugen und nicht um ihre Teilnahme am Verkehr, stellte der Gerichtshof fest. Darum hob er das frühere EuG-Urteil auf.

Weiter Informationen in den verbundenen Rechtsmittelsachen C-177/19 P Deutschland - Ville de Paris u.a. / Kommission, C-178/19 P Ungarn - Ville de Paris u.a. / Kommission und C-179/19 P Kommission / Ville de Paris u.a. sind auf der Internetseite des EuGH abrufbar. (UV)

 

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