Wenn in Werbeprospekten ein Rabatt angegeben werde, müsse sich dieser auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, entschied der EuGH in diesem Fall. So sollten Händler daran gehindert werden, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre zu führen, indem sie kurz vor der Reduzierung den Preis noch schnell anhöben.Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. (MF)
Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-330/23 kann hier abgerufen werden: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/