| Verbraucherschutz

EuGH sorgt für mehr Preistransparenz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgt mit seinem Urteil vom 26. September 2024 für mehr Preistransparenz und stärkt so den Verbraucherschutz. Im konkreten Fall ging es um einen Werbeprospekt von Oktober 2022, in dem ein Discounter für reduziertes Obst geworben hatte. Nur im Kleingedruckten war zu erkennen, dass sich diese Reduzierung auf den letzten Preis bezog und beispielsweise eine Ananas in den 30 Tagen davor schon einmal günstiger angeboten worden war.
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Wenn in Werbeprospekten ein Rabatt angegeben werde, müsse sich dieser auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, entschied der EuGH in diesem Fall. So sollten Händler daran gehindert werden, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre zu führen, indem sie kurz vor der Reduzierung den Preis noch schnell anhöben.Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. (MF)

Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-330/23 kann hier abgerufen werden: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/

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