Allerdings ist eine systematische Messung der Unterstützung nur schwer möglich, insbesondere aufgrund anhaltender Herausforderungen bezüglich der vollumfänglichen Nutzung externer Informationsquellen.
EUROPOL benötigt zur Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Bekämpfung der Schleuserkriminalität Zugriff auf alle relevanten nationalen Datenbanken und muss diese systematisch nutzen; beides ist bislang nicht möglich. Dies liegt nach dem Bericht des Rechnungshofs zum einen daran, dass die Datenbanken von den Mitgliedsstaaten unterschiedlich verlässlich und in unterschiedlicher Datenqualität gepflegt werden. Zum anderen werden bürokratische Hürden bei der Pflege der Datenbanken von EUROPOL, beispielsweise SIENA („Secure Information Exchange Network Application“), bemängelt. Drittens gebe es Probleme bei der Aufnahme bilateraler Verhandlungen über internationale Abkommen mit vorrangigen Nicht-EU-Ländern und bei der Sammlung und Analyse von Informationen von privaten Parteien.
Der Rechnungshof empfiehlt EUROPOL daher, alle relevanten externen Informationsquellen zu nutzen, den Datenaustausch mit Partnern zu verstärken, die Leistungsüberwachung und -berichterstattung für die Tätigkeiten des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung zu verbessern sowie das Verfahren zur Priorisierung von Fällen transparenter zu gestalten. (SF)
Den Bericht sowie weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=59363