| Europäischer Gerichtshof

EuGH verurteilt Kommission aufgrund Übermittlung personenbezogener Daten

Indem die Europäische Kommission (KOM) Unionsbürgerinnen und -bürgern ermöglicht habe, sich über das soziale Netzwerk Facebook auf der Website der KOM einzuloggen, seien die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass personenbezogene Daten aus der EU rechtswidrig an den amerikanischen Facebook Mutterkonzern Meta übermittelt wurden.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilte die KOM daher am 8. Januar 2025 zur Zahlung von 400 Euro Schadenersatz und setzt damit einen Präzedenzfall bei Verstößen gegen den Datenschutz. 

Ein deutscher Besucher der von der KOM betriebenen Website der „Konferenz zur Zukunft Europas“ hatte der KOM vorgeworfen, sein Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten verletzt zu haben, als er 2021 und 2022 die Website aufgerufen hat. Über einen „Anmelden mit Facebook“-Hyperlink seien seine IP‑Adresse, Browser- und Geräteinformationen sowie weitere ihn betreffende personenbezogene Daten an Empfänger in den Vereinigten Staaten übermittelt worden. Dies sei ohne geeignete Schutzmaßnahmen seitens der KOM geschehen, wodurch die Sicherheit und Kontrolle über die Daten gefährdet worden seien.

Der EuGH stellte nun fest, dass die KOM damit eine Datenschutzverletzung begangen hat. Zum Zeitpunkt der Datenübermittlung (30. März 2022) habe es keinen Beschluss gegeben, mit dem festgestellt worden wäre, dass die Vereinigten Staaten für die personenbezogenen Daten der Unionsbürgerinnen und -bürger ein angemessenes Schutzniveau geboten hätten. Da der Betroffene nicht sicher sein könne, wie seine personenbezogenen Daten in den USA verarbeitet werden, habe er einen immateriellen Schaden erlitten. Dafür verurteilte das Gericht die KOM zur Zahlung von 400 Euro an den Betroffenen, wie zuvor von ihm beantragt.

Der Kläger forderte weitere 800 Euro Schadenersatz, weil die KOM auf sein Auskunftsersuchen nicht reagiert hatte. Diese Forderung wies der EuGH zurück.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Gerichtshofs zu entnehmen. (VS)

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