Etwa ein Viertel der EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren hat nach eigenen Angaben eine körperliche oder geistige Behinderung und erklärt, dadurch im Alltag beeinträchtigt zu sein. Die Prüfer des EuRH untersuchten nun, ob die verfügbaren EU-Mittel so eingesetzt wurden, dass den Bedürfnissen der Betroffenen wirksam Rechnung getragen wurde. Demnach hatten im Jahr 2021 nur 50,8 Prozent der Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz, während es bei der Gesamtbevölkerung 75 Prozent waren. Diese Diskrepanz ist fast identisch mit der aus dem Jahr 2014. Menschen mit Behinderungen sind zudem stärker von Armut bedroht, wobei das Risiko für Frauen höher ist als für Männer.
Die Prüfer des EuRH bewerteten zudem die Gestaltung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030. Dabei stellten sie fest, dass die in der Strategie genannten EU-Finanzierungsprogramme für 2021–2027 keine spezifischen Ausgabenkategorien für die Rechte von Menschen mit Behinderungen enthalten. Dem Bericht zufolge wenden die EU-Länder durchschnittlich 2,2 Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes für die Behindertenpolitik auf. Der Betrag kann mit EU-Mitteln aufgestockt werden, darunter der Europäische Sozialfonds+ (ESF+), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die Konjunktur- und Resilienzfazilität und Erasmus+.
Hinzu kommt, dass die Kriterien für den Behindertenstatus in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind, was die gegenseitige Anerkennung erschwert. Der Rechnungshof empfiehlt der Europäischen Kommission daher, verstärkt vergleichbare Daten in den Mitgliedstaaten zu erheben, um eine Überprüfung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der Fortschritte bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.
Der Bericht steht hier zum Download zur Verfügung. (VS)