| Corona-Pandemie

Eurogruppe

Am 7. April und in Vertagung auch am 9. April 2020 tagte die Eurogruppe im inklusiven Format (Finanzministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten). Die Ministerinnen und Minister verständigten sich per Videoschalte über weitere wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Nach schwierigen Verhandlungen konnte man sich auf ein Gesamtpaket an Hilfsmaßnahmen in Höhe von ca. 540 Mrd. Euro einigen, bestehend aus Krediten des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), aus Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) und aus Darlehen der Kommission für Kurzarbeitergeld.

Der sogenannte Euro-Rettungsschirm ESM soll eine vorsorgliche Kreditlinie für Länder bereitstellen, die für die Bewältigung der Corona-Krise finanzielle Unterstützung benötigen. Dafür können Mitgliedstaaten bis zu 2 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts als Darlehen beim ESM abrufen. Das ESM-Kreditvolumen könnte sich somit bis auf 240 Mrd. Euro belaufen. Für Italien bedeutet dies rund 39 Mrd. Euro, für Spanien ca. 28 Mrd. Euro.

Die sonst mit ESM-Krediten verknüpften Bedingungen werden an die aktuellen Herausforderungen angepasst und somit deutlich gelockert. Die um Unterstützung ersuchenden Mitgliedstaaten des Euroraums verpflichten sich, diese Kreditlinie nur zur Unterstützung der Finanzierung der direkten und indirekten Kosten für Gesundheitsversorgung wie etwa Heilung und Prävention im Zusammenhang mit der Corona-Krise zu verwenden. Ein Wirtschaftsreformprogramm wird den Empfängerstaaten nicht vorgeschrieben. Auch eine Troika, die etwa 2010 in Griechenland das Programm überwachte, soll es nicht geben. Die Verknüpfung des ESM an Konditionalitäten war ein großer Streitpunkt bei den Diskussionen, insbesondere zwischen Italien und den Niederlanden.

Darüber hinaus richtet die EIB einen paneuropäischen Garantiefonds in Höhe von 25 Mrd. Euro ein, der Finanzierungen in Höhe von 200 Mrd. Euro für Unternehmen, hauptsächlich KMU, in der gesamten EU, auch über nationale Förderbanken, generieren soll. Dafür erhält die EIB zusätzliche Garantien von den Mitgliedstaaten. Mit dieser Initiative sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt mit Blick auf die nationalen Förderprogramme aufrechterhalten bleiben.

Weiterhin unterstützen die Finanzministerinnen und Finanzminister das von der Kommission vorgeschlagene Instrument SURE (Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency) zur Finanzierung von Kurzarbeitergeld in den Mitgliedstaaten. Zur Finanzierung wird die Kommission Anleihen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 100 Mrd. Euro am Kapitalmarkt erwerben. Die Mitgliedstaaten sollen die Anleihen mit Bürgschaften möglich machen.

Die Eurogruppe einigte sich darüber hinaus auf einen Wiederaufbaufonds, der den Aufschwung nach der Bewältigung der Corona-Krise vorbereiten und unterstützen soll. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete diese Idee im Vorfeld der Eurogruppe als „Marshallplan für Europa“. Mit diesem in seiner Ausformulierung bewusst vage gehaltenen Instrument sollte die strittige Diskussion über so genannte Corona- oder Euro-Bonds einem Kompromiss zugeführt werden.

Weiterhin soll auch der nächste Mehrjährige Finanzrahmen (2021-2027) eine wichtige Rolle bei der Abfederung der wirtschaftlichen Konsequenzen spielen. Die Kommission wird daher Ende April einen auf die aktuellen Anforderungen passenden neuen Entwurf vorlegen (CM).

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/04/09/report-on-the-comprehensive-economic-policy-response-to-the-covid-19-pandemic/

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/04/09/remarks-by-mario-centeno-following-the-eurogroup-videoconference-of-9-april-2020/

https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2020/04/07-09/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Video+conference+of+the+Eurogroup

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