| Ratstreffen

Eurogruppe und Treffen des ECOFIN-Rates

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Am 18. Februar 2020 tagte der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN), der monatlich zusammenkommt. Themen waren unter anderem das Europäische Semester, die Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung und der EU-Haushalt 2021.

Zunächst hat der ECOFIN eine überarbeitete Liste für Länder, die sich im Bereich Steuern nicht kooperativ zeigen, angenommen. Bisher standen acht Länder bzw. Gebiete auf der EU-Liste (Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln und Vanuatu). Nun wurden Palau, Panama, die Seychellen und die Kaimaninseln hinzugefügt. Diese Länder und Gebiete haben sich gegenüber der EU zu Steuerreformen verpflichtet, diese jedoch nicht umgesetzt. Durch die Liste sollen nicht einzelne Länder und Gebiete bloßgestellt werden, vielmehr soll dadurch eine Zusammenarbeit in Gang gesetzt werden, die Steuerwettbewerb verhindern soll.

Die Kommission hat am 5. Februar 2020 ihre Wirksamkeitsüberprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Überwachung präsentiert und nun dem ECOFIN vorgestellt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) hat nach Ansicht der Kommission dazu beigetragen, dass bisherige ökonomische Ungleichgewichte und Schulden öffentlicher Haushalte abgebaut werden konnten. Dadurch konnte eine anhaltende Konvergenz der Wirtschaftsleistungen der Mitgliedstaaten erreicht werden. Allerdings sind die Schulden in einigen Mitgliedstaaten weiterhin hoch und die Finanzpolitik verläuft bei vielen Mitgliedstaaten prozyklisch, d. h. sie investieren vorrangig in Phasen guter Konjunktur. Wichtig wäre jedoch eine antizyklische Finanzpolitik, also Investitionen in konjunkturschwachen Zeiten, um die Konjunktur anzukurbeln. Zudem hat die Überprüfung ergeben, dass der Rahmen zu komplex und dadurch intransparent geworden ist, da versucht wurde, den ständig wechselnden Umständen gerecht zu werden. Eine Aktualisierung des Regelwerks unter Berücksichtigung der aktuellen Situation wird daher durch die Kommission angestrebt. Die Mitteilung soll dabei als Diskussionsgrundlage genutzt werden. Deutschland strebt jedoch keine größeren Änderungen an der Ausrichtung des SWP an und pocht auf die Gewährleistung fiskalischer Stabilität. Andere Mitgliedstaaten wünschen sich eine Flexibilisierung besonders im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Investitionen in die Digitalisierung.

Des Weiteren hat der ECOFIN drei Schlussfolgerungen zur jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020 angenommen. Er weist in seiner Schlussfolgerung ausdrücklich darauf hin, dass solide öffentliche Haushalte notwendig sind, um gut auf mögliche Krisen reagieren zu können. Zudem erleichtert nach Ansicht des ECOFIN ein solider Haushalt die Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft. Für einen Umschwung bedarf es tiefgreifender Reformen in der Wirtschaft, die mit hohen Kosten und Investitionen im öffentlichen und privaten Sektor verbunden sind, aber auch mit Chancen für die EU einhergehen. Der ECOFIN weiß um die unterschiedlichen Ausgangssituationen der Mitgliedsstaaten. Er weist darauf hin, dass der sozial verantwortlich für alle Bürger geschehen muss, was nur mit einer starken Zusammenarbeit und dem bedingungslosen Willen der Mitgliedsstaaten unter Einbeziehung der Staaten auch auf regionaler Ebene gelingen kann.

Der ECOFIN hat die Leitlinien für den nächsten Haushaltsplan der EU für das Jahr 2021 verabschiedet. So soll der Haushaltsplan für 2021 genügend Puffer innerhalb der Obergrenzen lassen, damit auf nicht vorhersehbare Ereignisse reagiert werden kann.

Abschließend hat der Rat noch zwei Reformen der Mehrwertsteuervorschriften angenommen. Die erste Reform bezieht sich auf die Speicherung von Daten von Zahlungsdienstleistern. Ab Januar 2021 werden von Zahlungsdienstleistern Daten über grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge an nationale Steuerbehörden geliefert. Zudem wird ein zentrales Register zur Speicherung von Zahlungsinformationen geschaffen. Die zweite Reform zielt auf Kleinunternehmen ab und soll den Verwaltungsaufwand für diese verringern, um so bessere Wachstumsbedingungen zu schaffen.

Die Kommission hat empfohlen, gegen Rumänien ein sogenanntes Defizitverfahren einzuleiten, da das Land 2019 voraussichtlich ein Defizit von 3,8 Prozent aufgewiesen hat und nach den Maastricht-Kriterien nur eine Neuverschuldung von 3 Prozent des BIPs erlaubt ist. Laut Prognosen wird die Neuverschuldung in den kommenden Jahren ebenfalls die 3 Prozent-Grenze überschreiten.

Eurogruppe

Bereits am 17. Februar 2020 traf sich die Eurogruppe (Finanz- und Wirtschaftsminister der Eurozone). Themen waren die Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeit und das geplante Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit (so genanntes Eurozonenbudget) sowie die jährlichen Empfehlungen für den Euroraum.

Die Eurogruppe hat fünf fiskal- und wirtschaftspolitische Empfehlungen für den Euroraum verabschiedet. So sollen u.a. Eurostaaten mit einem Leistungsbilanzdefizit oder einer hohen Auslandsverschuldung Strukturreformen anstoßen. Des Weiteren sollen unter Wahrung des Stabilitäts- und Wachstumspakts Investitionen angestoßen werden. Das gilt vor allem für Eurostaaten mit guter Haushaltslage. Staaten mit weniger guten Finanzen sollen hingegen eine bedächtigere Finanzpolitik verfolgen, um ihre Staatsverschuldung glaubhaft abzubauen. Es soll der europäische Regulierungs- und Aufsichtsrahmen weiter gestärkt und der Abbau von Schulden im privaten Sektor durch steuerliche Anreize vorangetrieben werden. Zudem soll der Abbau notleidender Kredite vorangetrieben und sich weiter für eine umfassendere Kapitalmarktunion eingesetzt werden.

 

Beim Thema Steuer- und Abgabenbelastung gab es eine thematische Diskussion über eine mögliche Verlagerung von der Besteuerung der Arbeit hin zu einer umweltbezogenen Besteuerung. Die Kommission präsentierte einen technischen Vermerk als Grundlage. Problematisch bei solch einer Verlagerung könnten geringere Steuereinahmen und eventuell eine hohe Belastung von Menschen mit geringem Einkommen sein.

Weiterhin diskutierte die Eurogruppe über die Höhe des Eurozonenbudgets, das - im Rahmen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) - 17 bis 20 Mrd. Euro betragen soll. Allerdings wäre es auch möglich, das Eurozonenbudget durch zusätzliche freiwillige Beträge aufzustocken. Das würde die potenzielle Wirkung erhöhen. Es besteht für die Mitgliedstaaten keine rechtliche Verpflichtung, auf ein inter-governmental agreement (IGA) zurückzugreifen, um zusätzliche Mittel für das Eurozonenbudget bereitstellen zu können. Allerdings würde ein IGA einen klar definierten Rechtsrahmen schaffen und eine bessere Vorhersehbarkeit bezüglich des Gesamtbetrags schaffen. Die Eurogruppe verabschiedete einen Bericht an die Staats- und Regierungschefs und wird je nach Haltung des Rates an einem IGA technisch weiterarbeiten. Bisher sind die Meinungen zu Bedarf und Umfang solch eines IGA noch sehr unterschiedlich. (MB)

https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2020/02/18/

https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/configurations/ecofin/

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-list-of-non-cooperative-jurisdictions/

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