In einer gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse haben die Abgeordneten mit 76 zu 62 Stimmen bei vier Enthaltungen den entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) zurückgewiesen, der am 9. März 2022 präsentiert worden war. Laut dieses vorgeschlagenen delegierten Rechtsakts sollen bestimmte Tätigkeiten im Bereich der fossilen Gas- und Kernenergie als Übergangstätigkeiten eingestuft werden, die zur Eindämmung des Klimawandels beitragen sollen. Die Aufnahme bestimmter Gas- und Nukleartätigkeiten wäre laut KOM zeitlich begrenzt und darüber hinaus von bestimmten Bedingungen und Transparenzanforderungen abhängig.
Zwar erkennen die Mitglieder des EP die Rolle von Kernenergie und fossilem Gas bei der Sicherung einer stabilen Energieversorgung vor allem während des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft an. Sie betonen jedoch, dass die von der KOM in ihrer delegierten Verordnung vorgeschlagenen technischen Prüfstandards nicht den Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten entsprechen, wie sie in Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Förderung grüner Investitionen und zur Verhinderung des „Greenwashing“ festgelegt sind. In der von den Abgeordneten angenommenen Entschließung gegen den Kommissionsvorschlag wird zudem gefordert, dass alle neuen oder geänderten delegierten Rechtsakte einer öffentlichen Konsultation und einer Folgenabschätzung unterzogen werden sollten, da sie erhebliche wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen haben könnten.
Die EU-Mitgliedstaaten können weiterhin frei über ihre Energiebezüge entscheiden und Investoren können unabhängig über ihre Investitionen bestimmen, da keine Verpflichtung vorliegt, nur wirtschaftliche Aktivitäten zu unterstützen, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Die Abstimmung über die Entschließung ist für die Plenartagung des EP vom 4. bis 7. Juli 2022 geplant. Das Parlament und der Rat haben bis zum 11. Juli 2022 Zeit, um zu entscheiden, ob sie ein Veto gegen den Vorschlag der KOM einlegen wollen. Wenn eine absolute Mehrheit der Abgeordneten – also 353 – gegen das Vorhaben der KOM stimmt, muss sie diesen zurückziehen oder abändern.
Mehr Informationen (in englischer Sprache) zur EU-Taxonomie, deren Schaffung im europäischen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vom 8. März 2018 gefordert wurde, finden Sie hier. (JGa)