In einem Interview bestätigte der für Beschäftigung zuständige Kommissar Nicolas Schmit am 30. März 2020, dass die Kommission an einem Rückversicherungssystem für Arbeitslosigkeit arbeitet, um die Sozialprogramme der Mitgliedstaaten zu unterstützen. Die Zahl der Arbeitslosen steigt infolge der derzeitigen Gesundheits- und Wirtschaftskrise rapide. Ein solches Rückversicherungsschema wird schon seit langem diskutiert. Kommissar Schmit teilte mit, jetzt sei es an der Zeit zu handeln. Das Instrument solle so schnell wie möglich eingeführt werden.
Folgende Details des Regelungsinstruments sind bisher bekannt: Die Maßnahme soll, ähnlich dem deutschen Kurzarbeitermodell oder dem Modell der italienischen Cassa Integrazione, dabei helfen, Arbeitsplätze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Einkommensunterstützungen zu erhalten, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber infolge einer Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Die EU würde den Mitgliedstaaten als Rückversicherer dienen. Die Kommission strebe ein System an, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Garantien zu stellen, um Darlehen von der EU zu erhalten. Über dieses Modell sollen die betroffenen Mitgliedstaaten bis zu einer Gesamthöhe von bis zu 100 Mrd. Euro finanziell unterstützt werden können.
Der Entwurf einer Verordnung könnte von der Kommission bereits am 2. April 2020 beschlossen und von der Eurogruppe während der Sitzung am 7. April 2020 als eine der Optionen zur Bewältigung der Krise diskutiert werden. Inoffizielle Entwürfe der Verordnung sind bereits im Umlauf. (JC)