Durch den Rückgang der Schutzsuchenden aus Afghanistan verlor Deutschland seine Position als Hauptzielland für Asylbewerber und verzeichnete einen Rückgang von 43 Prozent. Im ersten Halbjahr 2025 wurden in Deutschland lediglich 14.633 Asylanträge von syrischen Schutzsuchenden gestellt, verglichen mit 37.633 Anträgen im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Demgegenüber nahmen die Antragszahlen in Frankreich und Spanien zu, während Griechenland und Zypern die höchsten Antragsquoten pro Kopf aufwiesen. Erstmals trat Venezuela als wichtigstes Herkunftsland an die Stelle Syriens. Als zentrale Ursache für den Rückgang der syrischen Asylanträge wird der Sturz des Präsidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 angesehen, welcher zu einer Reduktion der syrischen Anträge um zwei Drittel führte.
Die Zahl der anhängigen Verfahren auf eine erstinstanzliche Entscheidung blieb mit 918.000 Ende Juni 2025 nahezu auf Rekordniveau. Die Gesamtzahl aller offenen Fälle, einschließlich Berufungen und Überprüfungen, belief sich Ende Mai 2025 auf etwa 1,3 Millionen.
Ende Juni 2025 lebten rund 4,5 Mio. Personen mit vorübergehendem Schutzstatus in der EU+, die infolge der russischen Invasion aus der Ukraine geflohen waren. Die Hälfte dieser Personen wurde in Deutschland und Polen aufgenommen, während die Tschechische Republik die höchste Schutzquote gemessen an der Bevölkerung aufwies.
Die Gesamtschutzquote in der EU+ sank im ersten Halbjahr 2025 auf 25 Prozent – den niedrigsten jemals verzeichneten Wert für ein Halbjahr. Dieser Rückgang ist primär auf verfahrenstechnische Faktoren zurückzuführen, wie etwa die Aussetzung oder den Widerruf syrischer Verfahren, und weniger auf eine strengere Auslegung der Schutzgründe. Während die Anerkennungsquoten bei Staatsangehörigen aus Ländern wie Bangladesch (vier Prozent), Pakistan und Nigeria (jeweils zehn Prozent) stabil niedrig blieben, stiegen sie für bestimmte Nationalitäten deutlich an, so für Malier mit 79 Prozent und für Haitianerinnen und Haitianer sogar mit 86 Prozent. Hervorzuheben ist, dass drei Viertel der malischen Anträge in Spanien und nahezu alle haitianischen Anträge in Frankreich gestellt wurden. Die noch offenen Erstentscheidungen belaufen sich weiterhin auf 918.000 Anträge, was die strukturellen Herausforderungen innerhalb der europäischen Asylsysteme verdeutlicht.
Im Bereich der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschloss Deutschland im September 2025 seine nationale Umsetzung und wird das europäische Ein- und Ausreisesystem zum 12. Oktober 2025 in Betrieb nehmen.
Die EUAA betont die Notwendigkeit weiterer Investitionen in die Ausbildung von Fachkräften sowie die verstärkte Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen und lokalen Organisationen, um die Effektivität und Effizienz des europäischen Asylsystems langfristig sicherzustellen.
Weitere Informationen zum Halbjahresbericht in englischer Sprache finden Sie hier. (HB)