| Chemikalienverordnung

Europäische Chemikalienagentur: Aktualisierter Vorschlag zum Umgang mit PFAS

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH veröffentlicht.
©Pixabay

PFAS sind chemische Substanzen, die in der natürlichen Umwelt nicht abgebaut werden und potenziell schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf ökologische Systeme haben. Aufgrund ihrer Persistenz werden sie häufig als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet.

Der nun veröffentlichte Vorschlag wurde von den zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden erarbeitet, die bereits im Januar 2023 den ursprünglichen Vorschlag eingereicht hatten. Grundlage der Bewertung aus den fünf EU-Mitgliedstaaten sind 5.600 wissenschaftliche und technische Stellungnahmen, die im Rahmen der Konsultation im Jahr 2023 erstellt wurden. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurde der ursprüngliche Beschränkungsvorschlag überarbeitet. 

Obwohl die genannten Staaten weiterhin eine umfassende Beschränkung von PFAS befürworten, sind im neuen Entwurf spezifische Ausnahmen und zeitlich begrenzte Übergangsregelungen aufgenommen. Diese betreffen unter anderem die Elektronik- und Halbleiterindustrie sowie den Transport- und Energiesektor. In diesen Bereichen bestehen derzeit nur eingeschränkte Substitutionsmöglichkeiten, oder der Einsatz von PFAS wird als notwendig erachtet, um übergeordnete klimapolitische Ziele der Europäischen Union zu erreichen.

Die Vielfalt der PFAS-Verbindungen – es existieren über 10.000 unterschiedliche Substanzen – stellt eine erhebliche Herausforderung für regulatorische Maßnahmen dar. Konkret beinhaltet der überarbeitete Vorschlag nun zusätzliche Anwendungsbereiche, die vom Verbot ausgenommen werden sollen, darunter maschinentechnische, medizinische und militärische Anwendungen sowie die Nutzung in Sprengstoffen, technischen Textilien und bestimmten industriellen Prozessen. Neben der generell üblichen Übergangsfrist von 18 Monaten sieht der nun vorgelegte Vorschlag zusätzliche zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen vor, die je nach Bereich zwischen fünf bis maximal zwölf Jahren liegen sollen. Diese längeren Fristen sind in Fällen vorgesehen, wenn zu erwarten ist, dass die Nichtverfügbarkeit von Alternativen im Falle eines vollständigen Verbots zu hohen oder sehr hohen Kosten führen würde.

Derzeit prüft die ECHA in ihren fachwissenschaftlichen Ausschüssen die eingegangenen Vorschläge und wird anschließend eine eigene Stellungnahme vorlegen. Auf deren Grundlage wird die Europäische Kommission anschließend einen legislativen Vorschlag zur weiteren Regulierung von PFAS erarbeiten. Weiterführende Informationen finden sich hier. (HB)

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