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Europäische Chemikalienagentur: Risikobewertung von Glyphosat

Das Herbizid Glyphosat ist laut eines Expertenausschusses der Europäischen Chemikalienagentur nicht als krebserregend einzustufen. Auf der Grundlage einer umfassenden Überprüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse kommt der Ausschuss am 30. Mai 2022 zu dem Schluss, dass eine Einstufung von Glyphosat als krebserregend nicht gerechtfertigt sei.
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Mit seiner jüngsten Bewertung bestätigt der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der EU-Behörde der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) seine frühere Entscheidung, Glyphosat als nicht krebserregend einzustufen. Er bekräftigt jedoch, dass es schwere Augenschäden verursachen könne und auch giftig für Wasserlebewesen sei, mit langanhaltenden Auswirkungen. Die Stellungnahme ist Teil des laufenden Risikobewertungsprozesses der EU für Glyphosat, eines der am häufigsten verwendeten Herbizide in der EU, dessen Einsatz gleichzeitig sehr umstritten ist. Dieser Bewertungsprozess soll die Grundlage für die Entscheidung der EU bilden, ob die Zulassung des kontroversen Herbizids nach Auslaufen der aktuellen Zulassung Ende 2022 verlängert werden soll.

Nach Abschluss der Stellungnahme des ECHA liegt es dann an der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), ihre Risikobewertung abzugeben. Obwohl die derzeitige Zulassung von Glyphosat Ende 2022 ausläuft, wird eine Neuzulassung voraussichtlich erst im Sommer 2023 erfolgen. Grund dafür ist die kürzlich von der EFSA angekündigte Verzögerung des Bewertungsprozesses aufgrund einer beispiellosen Anzahl an Rückmeldungen von Interessengruppen. Im Gegensatz zur ECHA wird die EFSA-Stellungnahme voraussichtlich thematisch umfangreicher ausfallen und nicht nur die Risikoeinstufung von Glyphosat als Wirkstoff, sondern auch umfassendere Fragen zu Belastungsrisiken für Gesundheit und Umwelt abdecken. (UV)

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